Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die
Marktgemeinde Dimbach auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen.
Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke,
dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur
Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Dimbach gemäß § 19 Abs. 3 E-Goverment-Gesetz (E-GovG)

Bildmarke Amtssignatur

Elektronische Signaturprüfung

www.signaturpruefung.gv.at 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Dimbach:
Tel. +43 7260 7507 0 oder E-Mail: marktgemeinde@dimbach.ooe.gv.at