Ab dem Wintersemester 2026/2027 - Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 16.9.2026 TOP 14
Die Förderung gilt für Studien an Studienstandorten in Österreich, die von § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305/1992, und den dazu erlassenen Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung erfasst sind, einschließlich Fachhochschulstudien; die persönlichen Voraussetzungen für eine staatliche Studienbeihilfe müssen nicht erfüllt sein
Alle Studierenden sind berechtigt, eine „Studentenförderung“ am Marktgemeindeamt Dimbach zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Studienort und beträgt pauschal EUR 80,00 (pro Semester) in Form von einem Gutschein für Dimbacher Gulden.
Folgende Richtlinien sind einzuhalten:
- Die antragstellende Person muss während des jeweiligen geförderten Semesters durchgehend ihren Hauptwohnsitz in Dimbach haben.
- Vorlage einer Studienbestätigung (Inskriptionsbestätigung)