Förderungen


Gutschein bei Geburt

Geburtengutschein zum Einkauf von Säuglingsartikel 
im Kaufhaus Nah&Frisch in der Höhe von EUR 80,00 
zusätzlich ein Gutschein vom Kaufhaus Nah&Frisch Dimbach – EUR 10,00 

Beihilfe bei Vollendung 3. Geburtstag

Vollendung des 3. Lebensjahres - EUR 80,00 (Dimbacher Gulden)
(Antragstellung innerhalb von vier Monaten am Marktgemeindeamt Dimbach, Nachweis über den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes)

Gutschein bei Schuleintritt

Gutschein bei Schuleintritt in der Höhe von EUR 80,00 
Beim erstmaligen Schuleintritt wird ein Gutschein in Höhe von EUR 80,00 für das Kaufhaus Nah&Frisch ausgestellt, mit welchem Schulartikel bezogen werden können. 
(keine Antragstellung erforderlich)

Beihilfe bei mehrtägigen Schulveranstaltungen

Mehrtägige Schulveranstaltungen - EUR 20,00 (Dimbacher Gulden)
(nur für Pflichtschüler, Auszahlung erfolgt an die Eltern gegen Nachweis
 Der Nachweis wird von der Schulbehörde an die Gemeinde geleitet.)

Abfallsäcke für pflegebedürftige Personen

Pflegebedürftige Personen, ab Pflegestufe 4, erhalten eine Unterstützung bei der Abfallentsorgung. Pro Jahr werden fünf Abfallsäcke kostenlos zur Verfügung gestellt 

Die Antragstellung erfolgt am Marktgemeindeamt Dimbach.

Voraussetzung ist die Vorlage des Pflegebescheids, aus de die entsprechende Pflegestufe hervorgeht.

Studentenförderung

Ab dem Wintersemester 2026/2027 - Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 16.9.2026 TOP 14

Die Förderung gilt für Studien an Studienstandorten in Österreich, die von § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305/1992, und den dazu erlassenen Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung erfasst sind, einschließlich Fachhochschulstudien; die persönlichen Voraussetzungen für eine staatliche Studienbeihilfe müssen nicht erfüllt sein

Alle Studierenden sind berechtigt, eine „Studentenförderung“ am Marktgemeindeamt Dimbach zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Studienort und beträgt pauschal EUR 80,00 (pro Semester) in Form von einem Gutschein für Dimbacher Gulden.

Folgende Richtlinien sind einzuhalten:

  • Die antragstellende Person muss während des jeweiligen geförderten Semesters durchgehend ihren Hauptwohnsitz in Dimbach haben.
  • Vorlage einer Studienbestätigung (Inskriptionsbestätigung)

Badebesuche

Wer im Zeitraum der Oö. Sommerferien Freibäder bzw.
Badeseen in Bad Kreuzen, Grein, Waldhausen, St. Georgen/W., Pabneukirchen oder Nöchling
besucht, bekommt nach Vorlage des Zahlungsbeleges eine 50% Rückerstattung des Eintrittspreises.

Der Zahlungsbeleg muss das Datum und den bezahlten Betrag des Badebesuches aufweisen.
Für jede Person in einem Haushalt kann pro Tag einmal diese Unterstützung beantragt werden.

Die Zahlungsbelege sind spätestens bis 30. September 2025
dem Marktgemeindeamt Dimbach vorzulegen.

Später einlangende Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.

Oö. Familienkarte - Kostenlose Kinderunfallversicherung

Kostenlose Kinderunfallversicherung mit der Oö. Familienkarte

Bei der kostenlosen Kinderunfallversicherung gibt es Versicherungsschutz mit der OÖ Familienkarte ab Geburt bis zum 1. Schultag des Kindes.

Wer wird gefördert?
Jedes Kind ist ab der Geburt bzw. ab Eintrag in die OÖ Familienkarte bis zum erstmaligen Schuleintritt kostenlos unfallversichert.

Alle weiteren Infos zur Familienkarte Oö. findest du unter folgendem Link:
https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/landesfoerderungen.html