Wasser

Symbolfoto Wasser

Das Trinkwasser unserer Wasserversorgungsanlage wird laufend geprüft.
Der aktuelle Prüfbefund bescheinigt die ausgezeichnete Qualität unseres Trinkwassers.

Hier finden sie den aktuellen Trinkwasserbefund!


Änderung Wasserleitungsordnung

Bisher wurde die Instandhaltung der Anschlussleitungen außerhalb der Objekte (Privatgrundstücke)
von der Gemeinde durchgeführt und insbesondere auch die Kosten hierfür übernommen.
Dies ist künftig allerdings nicht mehr erlaubt. Lt. OÖ. Wasserversorgungsgesetz 2015 obliegt dem
Gebäudeeigentümer die Kostentragung für die Herstellung und Instandhaltung der Anschlussleitung
(inkl. Schieber und Anschlussschelle), auch außerhalb seines Privatgrundstückes.

Des weiteren sind sämtliche Aufwendungen für die Wiederherstellung von bestehenden Anlagen
(z.B. Straßenaufbau, Asphaltierung usw.), die im Zuge der Anschlusserrichtung oder Instandhaltung
beeinträchtigt wurden, von den Eigentümern der Objekte zu übernehmen.

ausrufezeichenBei eventuell notwendigen Instandhaltungsarbeiten außerhalb der Objekte können in Zukunft
somit erhebliche Kosten auf die Grundeigentümer zukommen. Es wird daher empfohlen,
den Deckungsumfang der Gebäudeversicherung auf die Leitungswasserdeckung außerhalb
des Grundstücks überprüfen zu lassen und gegebenenfalls anzupassen. Eine diesbezügliche
Versicherung ist bis zu einer Maximalhöhe von EUR 5.000,00 möglich.

Ansprechperson

Portraitfoto Palmetshofer Erwin
Kontaktdaten von Palmetshofer Erwin, (Gemeindearbeiter)
Palmetshofer Erwin, (Gemeindearbeiter)
Mobil: +43 664 574 63 82
bauhofdimbach@outlook.com