Katastrophenhilfe

Für Bachräumungen ist im Regelfall eine wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich.
Aufgrund der aktuellen Situation nach dem Hochwasser ist die Entfernung des angelandeten Sandes aus dem Bachbett als Sofortmaßnahme zulässig. Dies allerdings nur, wenn dadurch das Wasser zB von Wiese, Feld, Straße wieder in das Bachbett zurückgeleitet werden muss. Oder wenn Durchlässe, Brücken etc. verstopft sind. 

Diese Sofortmaßnahmen sind allerdings nur in den nächsten Tagen bis 25.09.2024, wenn die Bäche noch größere Wasserführungen und Trübungen aufweisen zulässig. Danach wird die gesamte Situation neu beurteilt.
Die Entfernung von angeschwemmtem Sand von der Wiese, Feld, ohne Eingriff in das Gewässer kann  jederzeit erfolgen.


Bitte beachten!
Wenn sich bachabwärts der Räumungsstrecke Fischteiche befinden sind vor Beginn der Arbeiten die Betreiber der Teiche zu informieren.

Das Räumgut ist abzutransportieren oder außerhalb des Hochwasserabflussbereiches einzubauen. 

Die Kosten sind von den Grundeigentümern selbst zu tragen.

Vor Durchführung der Räumung ist die BH (telefonisch oder E-Mail mittels Fotos) zu informieren.


Katastrophenfond Land Oö.

Für Betroffene gibt es seitens Land einen Katastrophenfond zur Entschädigung bei Hochwasserereignissen oder Murenabgängen.

Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich - Überbrückungshilfe

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