Förderungen


Beihilfe bei mehrtägigen Schulveranstaltungen

Bei mehrtägigen Schulveranstaltungen (ab 3 Tagen) gewährt die Marktgemeinde Dimbach für Pflichtschüler eine Beihilfe in Höhe von EUR 20,00 (in Form von Dimbacher Gulden). 
Die Auszahlung erfolgt an die Eltern gegen Vorlage des Nachweises. (Der Nachweis wird von der Schule direkt an die Gemeinde geleitet).

Beihilfe bei Vollendung 3. Geburtstag

Die Marktgemeinde Dimbach gewährt zum 3. Geburtstag des Kindes eine Beihilfe in Höhe von EUR 80,00 (in Form von Dimbacher Gulden). 
Die Antragstellung muss innerhalb von 4 Monaten, nach dem 3. Geburtstag, am Marktgemeindeamt erfolgen.
Es muss der Nachweis über den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes vorgelegt werden.

Gutscheine bei Geburt

Text

Gutschein bei Schuleintritt

Text

Oö. Familienkarte - Kostenlose Kinderunfallversicherung

Kostenlose Kinderunfallversicherung mit der Oö. Familienkarte

Bei der kostenlosen Kinderunfallversicherung gibt es Versicherungsschutz mit der Familienkarte ab Geburt bis zum 1. Schultag des Kindes.

Wer wird gefördert?
Jedes Kind ist ab der Geburt bzw. ab Eintrag in die Familienkarte bis zum erstmaligen Schuleintritt kostenlos unfallversichert.


Alle Infos findest du unter folgendem Link:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/21481.htm


Alle weiteren Infos zur Familienkarte Oö. findest du unter folgendem Link:
https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/landesfoerderungen.html

Studentenförderung

In der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2022 wurde die bisherige Studentenförderung (Semesterticket), wie folgt abgeändert:

Alle Studierenden sind berechtigt, eine „Studentenförderung“ am Marktgemeindeamt Dimbach zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Studienort und beträgt pauschal EUR 75,00 (pro Semester)

Folgende Richtlinien sind einzuhalten:
•    Die Förderung gilt für alle im Studienförderungsgesetz genannten Studienrichtungen.
•    Umfasst sind alle Studienstandorte in ganz Österreich
•    Der Hauptwohnsitz in Dimbach muss während der geförderten Zeit aufrecht gehalten werden.
•    Eine Kopie des Klimatickets und eine Studienbestätigung sind vorzulegen.