Förderungen


Gutschein bei Geburt

Geburtengutschein zum Einkauf von Säuglingsartikel 
im Kaufhaus Nah&Frisch in der Höhe von EUR 80,00 
zusätzlich ein Gutschein vom Kaufhaus Nah&Frisch Dimbach – EUR 10,00 

Beihilfe bei Vollendung 3. Geburtstag

Vollendung des 3. Lebensjahres - EUR 80,00 (Dimbacher Gulden)
(Antragstellung innerhalb von vier Monaten am Marktgemeindeamt Dimbach, Nachweis über den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes)

Gutschein bei Schuleintritt

Gutschein bei Schuleintritt in der Höhe von EUR 80,00 
Beim erstmaligen Schuleintritt wird ein Gutschein in Höhe von EUR 80,00 für das Kaufhaus Nah&Frisch ausgestellt, mit welchem Schulartikel bezogen werden können. 
(keine Antragstellung erforderlich)

Beihilfe bei mehrtägigen Schulveranstaltungen

Mehrtägige Schulveranstaltungen - EUR 20,00 (Dimbacher Gulden)
(nur für Pflichtschüler, Auszahlung erfolgt an die Eltern gegen Nachweis
 Der Nachweis wird von der Schulbehörde an die Gemeinde geleitet.)

Oö. Familienkarte - Kostenlose Kinderunfallversicherung

Kostenlose Kinderunfallversicherung mit der Oö. Familienkarte

Bei der kostenlosen Kinderunfallversicherung gibt es Versicherungsschutz mit der Familienkarte ab Geburt bis zum 1. Schultag des Kindes.

Wer wird gefördert?
Jedes Kind ist ab der Geburt bzw. ab Eintrag in die Familienkarte bis zum erstmaligen Schuleintritt kostenlos unfallversichert.


Alle Infos findest du unter folgendem Link:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/21481.htm


Alle weiteren Infos zur Familienkarte Oö. findest du unter folgendem Link:
https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/landesfoerderungen.html

Studentenförderung

In der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2022 wurde die bisherige Studentenförderung (Semesterticket), wie folgt abgeändert:

Alle Studierenden sind berechtigt, eine „Studentenförderung“ am Marktgemeindeamt Dimbach zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Studienort und beträgt pauschal EUR 75,00 (pro Semester)

Folgende Richtlinien sind einzuhalten:
•    Die Förderung gilt für alle im Studienförderungsgesetz genannten Studienrichtungen.
•    Umfasst sind alle Studienstandorte in ganz Österreich
•    Der Hauptwohnsitz in Dimbach muss während der geförderten Zeit aufrecht gehalten werden.
•    Eine Kopie des Klimatickets und eine Studienbestätigung sind vorzulegen.

Badebesuche

Wer im Zeitraum der Oö. Sommerferien Freibäder bzw.
Badeseen in Bad Kreuzen, Grein, Waldhausen, St. Georgen/W., Pabneukirchen oder Nöchling
besucht, bekommt nach Vorlage des Zahlungsbeleges eine 50% Rückerstattung des Eintrittspreises.

Der Zahlungsbeleg muss das Datum und den bezahlten Betrag des Badebesuches aufweisen.
Für jede Person in einem Haushalt kann pro Tag einmal diese Unterstützung beantragt werden.

Die Zahlungsbelege sind spätestens bis 30. September 2025
dem Marktgemeindeamt Dimbach vorzulegen.

Später einlangende Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.