NEUAUFFORSTUNGEN
• in Mooren, Sümpfen, Feuchtwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasen sowie im
• 50-m-Uferschutzbereich von Flüssen und Bächen und im
• 200-m-Uferschutzbereich der Donau
bedürfen einer Bewilligung/Feststellung durch die Bezirkshauptmannschaft Perg.
Sollten Aufforstungen in den oben genannten Bereichen beabsichtigt werden, empfehlen wir, mit dem naturschutzfachlichen Dienst der Bezirkshauptmannschaft telefonisch Kontakt aufzunehmen,
bevor die Aufforstung beim Marktgemeindeamt angezeigt wird.
Auskunft: Mag. Johannes Moser (BH Perg) Tel.: 07262/551-321 oder 0664/6007267321